Ablauf
Erstgespräch und Probatorik
Das Erstgespräch können Sie direkt bei uns über unsere Online-Terminbuchung, telefonisch oder per Email vereinbaren. Nach diesem finden ein bis fünf probatorische Sitzungen zur Diagnostik, Kennenlernen und gemeinsamen Entscheidung zur Therapieaufnahme statt. Hier wird auch besprochen, welche Unterlagen wir noch zur Beantragung der Therapie von Ihnen benötigen (die Beantragung fällt bei Selbstzahlern natürlich weg).
Dauer der Therapie
Danach beantragen wir bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe zunächst gemeinsam eine Kurzzeittherapie (20 – 24 Sitzungen á 50 Minuten wöchentlich). Mit dieser können oft schon gute Erfolge erzielt werden. Bei weiterem Bedarf kann die Kurzzeittherapie aber auch meist problemlos in eine Langzeittherapie verlängert werden (insgesamt 60 bis 80 Sitzungen). Bei Selbstzahlern richtet sich die Planung der Anzahl der Sitzungen ebenfalls grob nach diesen Werten. Sollte es Ihnen mit weniger als der beantragten bzw. geplanten Anzahl von Sitzungen schon besser gehen, ist eine Beendigung der Therapie natürlich auch jederzeit vorher möglich.
In der Praxis oder Onlinetherapie bzw. videobasierte Therapie
Die Sitzungen können entweder vor Ort in der Praxis oder als Onlinetherapie bzw. videobasierte Therapie über einen zertifizierten, datensicheren Anbieter stattfinden. Sie können hierfür Ihren Computer/ Laptop, ein Tablet oder Ihr Smartphone mit Kamera verwenden. Sie erhalten einen Link per Mail und das Video öffnet sich dann automatisch in Ihrem Browser. Studien zeigen, dass die Behandlung per Onlinetherapie bzw. videobasierten Therapie vom Erfolg gleichzusetzen ist mit der Psychotherapie vor Ort.
Kosten
Private
Krankenkasse bzw.
Beihife
Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe versichert sind, wird pro Sitzung der 3,0-facher Satz GOÄ nach Ziffer 870 berechnet, was 131,16 Euro entspricht. Wir orientieren uns hierbei an den allgemeinen Empfehlungen und dieser Satz wird von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe erfahrungsgemäß häufig vollständig übernommen. Es kann allerdings vorkommen, dass nur der 2,3-fache Satz übernommen wird (100,55 Euro), in diesem Fall müssen Sie die Differenz von 30,61 Euro pro Sitzung selbst zahlen (bitte vorher bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erkundigen). Wir stellen Ihnen die Rechnung und Sie reichen diese bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ein und erhalten den Betrag dann zurückerstattet.
BKK VBU
Wenn Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse BKK VBU versichert sind, können die Therapiekosten im Rahmen der sogenannten integrierten bzw. speziellen Versorgung vollständig übernommen werden. Dabei rechnen wir über einen zwischengeschalteten Dienstleister direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie bekommen also selbst keine Rechnungen.
Andere gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als der BKK VBU versichert sind, werden die Kosten im Augenblick bei uns leider noch nicht übernommen. Wir arbeiten aber daran, weitere Verträge im Rahmen der sogenannten integrierten bzw. speziellen Versorgung mit gesetzlichen Krankenkassen abzuschließen. Eine Beantragung der Therapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bieten wir nicht an.
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, wird pro Sitzung 131,16 Euro berechnet (analog 3,0-facher Satz nach Ziffer 870 GOÄ private Krankenversicherung bzw. Beihilfe). Wir stellen die Rechnungen direkt an Sie aus.
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